Leider ist mit Stand vom 09.02.2022 noch keine Chorprobe möglich.
Aktuell gilt in Ulm die Alarmstufe I und hat auf unsere Chorproben folgende Auswirkung:
In geschlossenen Räumen muss ab Vollendung des 18. Lebensjahres eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Atemschutzmaske getragen werden. Nach § 3 Absatz 2 Nr. 6 der Corona-Verordnung kann es auch im Bereich der Breitenkultur Ausnahmen für bestimmte Instrumente und Vortrags-arten (z. B. Blasinstrumente, Schauspiel, Gesang) geben, wenn das Tragen einer Maske im Einzelfall unzumutbar oder nicht möglich ist. Hierbei ist
in der aktuell geltenden Alarmstufe I ein strenger Maßstab anzulegen.
Für das Singen im Amateurbereich in Chorproben bedeutet dies, dass das Tragen einer medizinischen Maske in den Alarmstufen im Regelfall auch während des Singens erforderlich ist.
Ich wünsche Euch allen eine gute Zeit und bleibt gesund.
Wolfgang Zeitler, Vorsitzender

Kategorien: Allgemein

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