Allgemein
Aktueller Stand der Coronavorschriften für Gesangvereine
Leider ist mit Stand vom 09.02.2022 noch keine Chorprobe möglich.Aktuell gilt in Ulm die Alarmstufe I und hat auf unsere Chorproben folgende Auswirkung:In geschlossenen Räumen muss ab Vollendung des 18. Lebensjahres eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Atemschutzmaske getragen werden. Nach § 3 Absatz 2 Nr. 6 der Corona-Verordnung kann es Weiterlesen…